Informationen zu der Stadtverordnetenversammlung

Die Einladung zur Stadtverordnetenversammlung umfasst heute 6 Punkte (im Vergleich zur vergangener Sitzung weniger).
Ein Punkt hat zu einer regen Diskussionen zwischen den Parteien geführt. Doch dazu später weitere Erläuterungen.


Tagesordnung

  1. Mitteilungen

  2. Ausführung des Entwurfs Zuwegung Obernburg und Areal am Gefangenenturm - ISEK-Projekte 9 + 11

  3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Madener Straße/Schwimmbadweg", Gemarkung Gudensberg
    a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der
        Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
    b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan, § 10 Abs. 1 BauGB

  4. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung 2024 - 2026, Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Entwässerungssatzung

  5. Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges gemäß § 28 GemHVO

  6. Anfrage der FWG-Fraktion:
    - Status neuer Bauernmarkt

Zu1: Unter anderem hat Frau Best versucht zu erklären warum der „Gudemarkt“ am 4 Oktober 2023 in der Innenstadt fortgeführt wurde. Dies war auch nötig, da nicht allen Stadtverordneten und auch den Bürgern in Gudensberg, sowie der Gewerbegemeinschaft (GVG), weitere wichtige Informationen fehlten.

Unterkunft für weitere 19 Flüchtlingen zu den schon vorhandenen 40 Flüchtlingen. Es wird nach einer entsprechenden Unterkunft gesucht, wo die Wohncontainer aufgestellt werden können. Als mögliche Standorte, diese sind auch schon mit dem Kreis besprochen worden, ist das Gelände hinter dem F26 oder auch der Alte Sportplatz. Es wird noch eine Info-Veranstaltung für die Gudensberger Bürger zeitnah geben.

Zu2. Zugang Obernburg und Areal am Gefangenenturm. Zu diesem Punkt gab es einige Redebeträge der Fraktionen.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
a) einen Erhöhungsantrag an den Fördermittelgeber zu stellen und
b) bei dessen Bewilligung die bauliche Ausführung des vorliegenden Entwurfs

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich von den Fraktionen so angenommen.

Zu3. Es geht um das Gebäude Penny Markt, Pizzeria und KFZ-Zubehörhandel. Zu diesem Punkt gab es keine Redebeträge von den Fraktionen.

Beschlussvorschlag:
a) Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der        Behörden  gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Beschlussvorlage als Anlage 1
beigefügten Beschlusstext zur Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu.

b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan, § 10 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Madener Straße/Schwimmbadweg“, Gemarkung Gudensberg, mit der dazugehörigen Begründung als Satzung.

Beide Beschlüsse wurden von den Fraktionen einstimmig angenommen

Zu4. Thema war hier die Gebührenanpassung für die Jahre 2024 – 2026. Die Gebühren Anpassung für die Gudensberger ist sehr moderate, da wir aus der Vergangenheit von den Überschüssen profitieren. Die Gudensberger Abwassergebühren sind im Vergleich zum Schwalm-Eder-Kreis sehr günstig.

Die Schmutzwassergebühr beträgt laut der Gebührenkalkulation
1,81 EUR / m³ vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 und
2,03 EUR / m³ vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die Abwasseranlage geleitet wird oder abfließt.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt laut der Gebührenkalkulation 0,23 EUR / m² vom 01.01.2024 bis 31.12.2026

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf der Artikelsatzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) mit Inkrafttreten zum 01.01.2024

Der Beschluss wurden von den Fraktionen einstimmig angenommen.

Zu5. Zu diesem Punkt informierte der Stadtverordnetenvorsteher Jochen Noll.

Zu6. In Zukunft sollte die Kommunikation besser abgestimmt sein und es sollten keine Alleingänge seitens der Stadtverwaltung gemacht werden, dies war die Antwort von der FWG nach der Beantwortung der Fragen von Frau Best. Es gab nach der Information von Frau Best einen nicht passenden Angriff an die Fraktion der FWG was man in Zukunft von Seiten der SPD doch besser händeln sollte, denn wir sind alle Freizeitpolitiker und keine bezahlten Profis. Damit man die Zusammenhänge besser versteht, haben wir die Anfrage und die daraus resultierenden Antworten von Frau Best hier aufgeschrieben.

Sachverhalt:
Text der Anfrage (Posteingang am 02.10.2023)

Wir bitten um sachliche Mitteilung zu der doch sehr irritierenden Vorgehensweise zur Weiterführung des Bauernmarktes.
Zu keiner Zeit hat es unter dem Punkt
„Mitteilungen“ in der Stadtverordnetenversammlung ODER in den Ausschüssen
(BPU/Hafi) eine offizielle, vollumfängliche für alle Stadtverordneten gleichermaßen zugängliche Information oder Aussage der Bürgermeisterin gegeben, wie im Thema Neukonzeption Bauernmarkt weiter vorgegangen wird. Es gab lediglich an
unterschiedlichen Stellen Äußerungen, die darauf hinwiesen, dass der Bauernmarkt seitens der Betreiber ohne entsprechende Vorankündigung eingestellt wurde.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.09.2023 über den Antrag der SPD/CDU Fraktion entschieden. Wie in § 50 HGO geregelt ist, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Zukunft des Bauernmarktes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 16.10.2023 weiter zu beraten. (Ursprünglicher Antragstext: Der Magistrat wird beauftragt die Einrichtung einer Kommission zur Erarbeitung, Weiterentwicklung und zum Erhalt eines Bauernmarktes zu prüfen und ggfs. umzusetzen. Zur weiteren Beratung und Ausgestaltung des Antrages möge dieser in den Ausschuss für Bauen, Planen und
Umwelt verwiesen werden.)

Direkt zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung kam dann ein Änderungsantrag der Antragssteller, da ursprünglich in den falschen Ausschuss verwiesen werden sollte und auch der Gedanke der Kommission als öffentlichkeitswirksames Organ
nicht zielführend sei.
Der Text des Änderungsantrages:
Um den Vorschlag zur Bildung einer Kommission an den Magistrat nicht die Beratung im Hafi
vorwegzunehmen, soll der Antrag zunächst ergebnisoffen zur weiteren Beratung in diesen verwiesen werden.

Dieser Antrag wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung am 21.09.2023 mehrheitlich angenommen und stellt nun die Grundlage für das Handeln der Verwaltung dar.

Bei allem Verständnis für Aktivität, ist die Vorgehensweise daher sorgsam zu prüfen. Es muss deutlich werden, welche Stellung die Stadtverwaltung bei der Etablierung des neuen Bauernmarktes einnimmt und welche finanziellen und zeitlichen
Ressourcen dadurch gebunden werden. Dies gilt es abzuwägen und seriös zu planen.

Vor der nun formulierten Anfrage, wurde seitens der FWG-Fraktion ein entsprechendes Anschreiben zur Klärung an Frau Bürgermeisterin Sina Best und an den Stadtverordnetenvorsteher Herrn Jochen Noll gesandt. Dieses Schreiben blieb bis
einschließlich 02.10.2023 von ihr, wie auch vom Herrn Stadtverordnetenvorsteher, unbeantwortet. In einem Telefonkontakt am Freitag, den 29.09.2023 mit dem Büro der Bürgermeisterin wurde auf die Telefonnummer der Bürgermeisterin mit
dem Hinweis: „Frau Best arbeitet heute im Homeoffice“ verwiesen. Ein entsprechender Anruf der Büronummer blieb unbeantwortet und auch ein Rückruf ist bis zum Abend des 02.10.2023 nicht erfolgt.


Frage 1:
Warum blieb unser Anschreiben unbeantwortet?

Antwort zu Frage 1:
Das Schreiben blieb bis zum 02.10.2023 nicht unbeantwortet, sondern war noch nicht beantwortet. Das Schreiben ging am 27.09.2023 nach Dienstschluss ein. Bis einschließlich 02.10.2023 blieb das Schreiben also lediglich drei ganze Arbeitstage
noch nicht beantwortet. Eine separate Beantwortung erfolgte danach nicht mehr, weil diese hier zu beantwortende inhaltsgleiche Anfrage gestellt wurde. Über dieses Vorgehen wurde mit einer E-Mail am 6.10.2023 informiert.
Am 28.09.2023, 15:33 Uhr, wurde der Eingang des Anschreibens zudem per E-Mail bestätigt.

Frage 2:
Wann hat die Stadtverordnetenversammlung über die weitere Fortführung des
Marktes beraten, bzw. entschieden?

Antwort zu Frage 2:
Die Stadtverordnetenversammlung hat bislang keinen Beschluss über die Fortführung, aber auch keinen Beschluss über die Einstellung des Marktes gefasst. Im Magistrat wurde einstimmig entschieden, den Markt in einer kostengünstigen
Form als kleines Einkaufs- und Kulturangebot weiterzuführen. Dies ist eine Übergangslösung, damit „der Faden“ nicht abreist. Die Kulturkommission, der jeweils Vertreter aller Fraktionen angehören, wurde am 18.09.2023 in der Sitzung
umfänglich von der Bürgermeisterin informiert. Zu dem aktuellen Stadtverordnetenbeschluss, über das Thema Markt weiter zu beraten, steht dies nicht im Widerspruch.
Es handelt sich um eine Maßnahme der laufenden Verwaltung, die gemäß § 66 HGO in der Kompetenz des Magistrats liegt; insbesondere besteht auch kein Widerspruch zur gesetzlichen Regelung von § 50 HGO. Dies wäre der Fall, wenn die
Beschlussfassung eine sofortige Einstellung aller gegenwärtigen Aktivitäten beinhaltet hätte.


Frage 3:
Warum wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2023 vor der
Beschlussfassung zum entsprechenden Antrag nicht vollumfänglich zu den bereits
erfolgten und weiter geplanten Aktivitäten seitens der Bürgermeisterin informiert?

Antwort zu Frage 3:
Als Bürgermeisterin habe ich in verschiedenen Gesprächen mit Vertretern der einzelnen Fraktionen über den zu den jeweiligen Zeitpunkten aktuellen Sachstand zum „Gudemarkt“ informiert. Auch in der Sitzung der Kulturkommission am 18.09.2023
haben wir über das Thema umfangreich berichtet. Auf der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde während der Beratung über den Antrag zum Bauernmarkt auf die entsprechenden Informationen seitens des Antragstellers Bezug genommen. Eine zusätzliche Mitteilung seitens des Magistrates hätte erfolgen können; aufgrund der beschriebenen verschiedenen bilateralen Informationsaustausche wurde dies bedauerlicherweise versäumt. Da die Organisation eines Wochenmarktes in enger Absprache mit den Standbetreibern erfolgen muss, waren viele individuelle Abstimmungen nötig,
insbesondere über Tag und Zeitraum. Die finalen Ergebnisse hierzu lagen erst am Tag nach der letzten Stadtverordneten-versammlung, also am 22.09.2023 vor.


Frage 4:
Wie wurde die Gewerbevereinigung in die weiteren Planungen eingebunden?

Antwort zu Frage 4:
Gar nicht. Die bisherigen und aktuellen Planungen erfolgten mit einer Arbeitsgemeinschaft aus Mitgliedern der Gewerbevereinigung, aber nicht mit dieser selbst. Diese Arbeitsgemeinschaft wurde zu einem ersten Treffen zur Planung der Neuausrichtung des „Gudemarktes“ im August eingeladen, konnte den Termin aber leider nicht wahrnehmen. Da die Stadt Veranstalter des „“Gudemarktes“ ist, hat sie die Neuausrichtung des Marktes in enger Absprache mit den bisher beteiligten Ständen geplant. Nachdem das finale Konzept am 22.09.2023 feststand, wurde die  Arbeitsgemeinschaft informiert und den Gewerbetreibenden eine Teilnahme angeboten.


Frage 5:
Wer trägt die Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Marktes? (Wer ist
Veranstalter?)

Antwort zu Frage 5:
Seit Einführung des „Gudemarktes“ ist die Stadt sein Veranstalter.

Frage 6:
Aus der Frage der Verantwortlichkeit leitet sich die Frage nach der Verkehrshaftung
ab. Wer verantwortet das „Marktgelände“?

Antwort zu Frage 6:
Der Veranstalter, also die Stadt Gudensberg.

Frage 7:
Wer verantwortet die Sicherheit des Veranstaltungsortes?

Antwort zu Frage 7:
Der Veranstalter, also die Stadt Gudensberg.

Frage 8:
Welchen Auflagen zur Sicherheit unterliegt der Bauernmarkt am neuen Standort?


Antwort zu Frage 8:
Zur Sicherung des Verkehrs wurden seitens des Ordnungsbehördenbezirkes Habichtswald gem. § 45 Abs. 1 und 3 StVO gängige Maßnahmen angeordnet, insbesondere:

Sperrung der Straße „Untergasse“ im Bereich der Fußgängerzone zwischen den Einmündungen Kasseler Straße und Hintergasse für den Veranstaltungszeitraum (jeden Mittwoch, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) für den Gesamtverkehr die Zufahrt zu sperren, ist bis zu dem 25.10.2023 nicht notwendig. Erst bei entsprechend hohen Besucherzahlen sollen diese aufgestellt werden. Ob dies notwendig sein wird, werden wir anhand der Besucherzahlen des Marktes an den nächsten beiden Termine feststellen.

In Kürze werden wir über die Ausschusssitzungen berichten.

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